Ab dem 16.09.20 gilt eine neue Coronaschutzverordnung, in der nun ganz konkret geregelt ist, dass als Zuschauer von Sportveranstaltungen grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, außer am Sitz- oder Stehplatz. Eine solch konkrete Regelung gab es in den vorherigen Verordnungen noch nicht, gleichwohl war das ja auch schon Inhalt unserer Empfehlungen, die Herr Vidal Ihnen am 13.08. übersandt hatte. Sie finden die Änderung der Verordnung in der beigefügten Anlage in § 2 Abs. 3 Nr. 3a und § 9 Abs. 6 S. 2.
Ich möchte Sie deshalb dringend bitten, darauf zu achten, dass die Zuschauer an den Sportplätzen grundsätzlich eine Maske aufsetzen, sobald sie ihren Sitz- oder Stehplatz verlassen. Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob Mindestabstände zu anderen Personen eingehalten werden.
Wir wünschen euch weiterhin viel Spaß beim zuschauen!